Zulassungsverfahren
Die allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung (abZ) regelt die Verwendung des Produktes. Sie stellt
Anforderungen an die Ausgangsmaterialien und deren Verarbeitung
sowie an die im Rahmen der Herstellung durchzuführenden Prüfungen und
Kontrollen. Als weiteren wichtigen Punkt enthält sie Bestimmungen zur
Bemessung.
Die abZ wird auf Antrag vom Deutschen
Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Grundlage für die Erteilung
sind, neben dem Antrag, die für das Produkt geltenden
Zulassungsgrundsätze.
Die Zulassungsgrundsätze dienen der
Vereinheitlichung des Verfahrens (Gleichbehandlungsgrundsatz). In ihnen
sind im wesentlichen der Umfang der Erstprüfung und die Bestimmungen zur
werkseigenen Produktionskontrolle festgelegt.
Der Antragsteller benennt den
Zulassungsgegenstand, also die verwendeten Zwischenlagen und
Glasaufbauten, für die er die Zulassung benötigt. Wichtig ist hier auch
die Angabe einer Produktbezeichnung. Das DIBt teilt anhand der
Antragsunterlagen den Umfang der Erstprüfung mit. Hiermit wendet sich
der Antragsteller an eine bauaufsichtlich für den Produktbereich
anerkannte Prüfstelle, welche die Erstprüfung für ihn durchführt. Über
die durchgeführten Untersuchungsergebnisse erstellt die Prüfstelle einen
Erstprüfbericht. Dieser ist wiederum dem DIBt vorzulegen, welches bei
ausreichenden Prüfergebnissen die abZ erteilt.
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